Stadtumbau - starke Partnerschaft für die Zukunft der Städte. Gemeinsames Positionspapier. Deutscher Städtetag (DST), GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft e.V. - AGFW - bei dem Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW), Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW), Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU).
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EDOC
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Abstract
Das gemeinsame Papier begründet die Notwendigkeit, die Bewältigung des Strukturwandels in den Städten als Gemeinschaftsaufgabe zu sehen, die gemeinschaftliches Handeln und eine ressortübergreifende Zusammenarbeit und Förderung erfordert. Auf der Basis von ganzheitlichen und ressortübergreifenden Stadtentwicklungskonzepten muss der Handlungsbedarf für alle städtebaulichen Handlungsfelder der Stadtentwicklung konkret für jede einzelne Stadt festgestellt werden. Gefordert wird, dass der Stadtumbau von kontinuierlich tagenden Lenkungsrunden gesteuert wird, in denen unter Leitung der Städte und Gemeinden die Wohnungsunternehmen ebenso wie die Ver- und Entsorger und die Träger der sozialen Infrastruktur ihre Interessen einbringen können. Die Förderung des Stadtumbaus - als Gemeinschaftsaufgabe - sollte nicht nur aus den Mitteln des Städtebaus und der Wohnungsbauförderung betrieben, sondern auf alle infrastrukturfördernden Ressorts ausgeweitet werden. Hierzu ist eine stärkere ressortübergreifende Zusammenarbeit aller im Prozess beteiligten politischen und fachlichen Akteure auf Bundes- und Landesebene erforderlich. Die EU-Strukturförderungsprogramme zur wirtschaftlichen Entwicklung müssen ebenso herangezogen werden wie die Förderprogramme der sozialen Infrastruktur und Gesundheitsfürsorge, des Verkehrs und der Stadttechnik. In Bezug auf mögliche EU-Strukturfördermittel ist es zwingend erforderlich, dass die städtische Dimension in den nationalen strategischen Rahmenplan entsprechendden strategischen Leitlinien der EU-Kommission aufgenommen und die Anpassung der technischen Infrastruktur im Rahmen integrierter Projekte in den von den Kommunen und Kreisen zu erstellenden operationellen Programmen auch genehmigt und umgesetzt wird.
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7 S.