Bauordnungsrecht - Baulast bei einem beschlagnahmten Grundstück. Ablösung der Stellplatzpflicht. § 67 HBO; §§ 23, 148 ZVG. Hessischer VGH, Urteil vom 19.6.1981 - IV OE 70/80.
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1982
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Wird ein als Wohngebäude genehmigtes Bauwerk nach Errichtung als Bürogebäude eingerichtet und genutzt, ist es bei fehlendem Nachweis von zusätzlichen Stellplätzen für die Büronutzung nicht zulässig, die Stellplatzpflicht abzulösen, weil diese Pflicht durch Erhaltung der Wohnnutzung zu erfüllen wäre. Die Stellplatzablösung ist eine der Erteilung der Baugenehmigung vorgreifliche Entscheidung, die von der Gemeinde in einem besonderen, dem Baugenehmigungsverfahren zwischengeschalteten Verfahren zu treffen ist. Das gilt auch dann, wenn die Gemeinde selbst für die Erteilung der Baugenehmigung zuständig ist. -y-
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Baurecht 13(1982)Nr.3, S.257-259, Lit.