Der praktische Fall. Die vertragswidrig verplante Grünfläche.
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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RE
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Abstract
Nach dem Sachverhalt hat die Stadt S der Versicherung V ein Grundstück verkauft und zugesichert, den vorhandenen Feldweg an der Westseite des Geländes als Straße auszubauen. Die dort bestehende öffentliche Grünfläche soll bestehen bleiben. Später hat S einen Bebauungsplan aufgestellt, der unteren Inanspruchnahme eines Teils der Grünfläche den Ausbau des Feldweges zu einer vierspurigen, autobahnähnlichen Schnellstraße vorsieht. In der Fallösung wird untersucht, ob die gemeindliche Planung rechtsfehlerhaft ist und welche Ansprüche auf Ausgleich von Nachteilen, die sich aus der Straßenplanung ergeben, aus dem Vertrag zwischen S und V ggf. hergeleitet werden können (Erschließungskosten, verschlechterte Anbindung, Lärmbelastung). Untersucht werden sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch die privatrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Ergebnis: V hat gegen S aufgrund einer im Vertrag enthaltenen Garantieübernahme Ansprüche auf Freistellung von Erschließungskosten und ausreichenden Lärmschutz durch geeignete Gegenmaßnahmen (aktiver oder passiver Lärmschutz) auf Kosten der Stadt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Musterlösung enthält zahlreiche Verweisungen auf einschlägige höchstrichterliche Urteile. (kl)
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Vertrag, Bebauungsplan, Planungshoheit, Grünfläche, Straßenplanung, Lärmschutz, Erschließungskosten, Rechtsprechung, Garantieleistung, Vertragsklausel, Planungspflicht, Ausgleichspflicht, Fallbeispiel, Bebauungsplanung
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Verwaltungsrundschau, 32(1986), Nr.6, S.195-201, Lit.
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Vertrag, Bebauungsplan, Planungshoheit, Grünfläche, Straßenplanung, Lärmschutz, Erschließungskosten, Rechtsprechung, Garantieleistung, Vertragsklausel, Planungspflicht, Ausgleichspflicht, Fallbeispiel, Bebauungsplanung