Spannweite einer verfassungsgemäßen Änderung der Rundfunkordnung in Bayern.
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SEBI: 86/2625
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Durch die Einsetzbarkeit neuer technischer Möglichkeiten wie Breitbandkabel und Satellitentechnik haben sich für das Rundfunkrecht völlig neue Dimensionen ergeben. Durch diese Entwicklung hat sich in vielen Bundesländern der politische Wille durchgesetzt, mehr private und privatwirtschaftliche Teilhabe in das von öffentlich-rechtlichen Anstalten bisher bestimmte Rundfunksystem der Bundesrepublik einzubringen. In Bayern liegt insoweit eine besondere rechtliche Situation vor, daß durch Art. 111 a der Bayerischen Verfassung der Rundfunkbetrieb in öffentlicher Verantwortung und in öffentlicher Trägerschaft vorgeschrieben ist. Durch die Analyse der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie der wichtigsten Lehrmeinungen werden Lösungen angeboten, wie eine verfassungsgemäße Änderung des bayerischen Rundfunksystems erfolgen kann. Die Darstellung und Beurteilung anderer neuer Rundfunkgesetze leitet über zu einer Überprüfung des Bayerischen Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetzes im Hinblick auf seine Verfassungsmäßigkeit. kp/difu
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Rundfunk, Rundfunkrecht, Gesetzesänderung, Rechtsprechung, Landesverfassung, Kommunalbeteiligung, Kommunikationstechnologie, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Information, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien
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München: Florentz (1986), XXVI, 219 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1986)
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Rundfunk, Rundfunkrecht, Gesetzesänderung, Rechtsprechung, Landesverfassung, Kommunalbeteiligung, Kommunikationstechnologie, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Information, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien
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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 92