Berechnungsmaßstäbe für Leistungsentgelte öffentlicher Einrichtungen - Abwasserbeseitigung.

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KGST R 25/70

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Zusammenfassung

Um einen Überblick über die praktizierten Berechnungsmaßstäbe für die Ermittlung der Leistungsentgelte bei der Stadtentwässerung zu erhalten, startete die KGSt 1969 eine Umfrage, an der sich über 350 Gemeinden aller Größenklassen beteiligten.Nach der Auswertung und Zusammenstellung bringt dieses Rundschreiben eine zusammenfassende Darstellung und Würdigung des Erhebungsmaterials.Nach wie vor sind die ortsrechtlichen Bestimmungen für die Abwasserbeseitigung im Aufbau und In-halt sehr unterschiedlich.Alle Gemeinden, die eine geordnete Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung unterhalten, erheben dafür Leistungsentgelte, sog.Benutzungsgebühren.Bei den Benutzungsgebühren hat sich für die Umlage des Gebührenbedarfs auf die Benutzer der Leistungsmaßstab auf der Grundlage des Wasserverbrauchs eindeutig durchgesetzt.Eine beachtliche Zahl von Gemeinden (59 von 350) wendet neben oder in Verbindung mit dem Leistungsmaßstab auf der Grundlage des Wasserverbrauchs noch einen weiteren Wahrscheinlichkeitsmaßstab an, der auf Grundflächen bezogen ist.Es bestehen weiterhin unterschiedliche Auffassungen, ob die Tarife für die Leistungsentgelte bzw.Gebühren linear oder deggressiv gestaltet werden sollen.Die einmaligen Leistungsentgelte (nach den neueren Kommunalabgabengesetzen ausschließlich Beiträge) haben für die kommunale Abwasserbeseitigung mit ihren hohen Vermögenswerten als Finanzierungsmittel besondere Bedeutung.Bei der örtlichen Auswahl der Berechnungsmaßstäbe sollten die bewährten finanzwirtschaftlichen Einnahmegrundsätze ebenso wie die modernen betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse beachtet werden.

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Schlagwörter

Abwasserbeseitigung, Gebühr, Benutzungsgebühr, Haushaltswesen, Verwaltung, Finanzen, Entsorgung

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Köln: (1970), 35 S.,

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Abwasserbeseitigung, Gebühr, Benutzungsgebühr, Haushaltswesen, Verwaltung, Finanzen, Entsorgung

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KGSt-Rundschreiben; 25/70