Brauchen wir Verhaltensleitlinien für Altlastensachverständige?

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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0942-3818

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ZLB: Kws 253 ZB 1236
BBR: Z 658

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Abstract

Dieser Beitrag möchte eine Diskussion darüber, wie alle Akteure im Altlastengeschehen, aber vor allem auch die Sachverständigen selbst, dazu beitragen können, den rechtlich normierten, aber auch aus ethischen Erwägungen zwingend notwendigen, hohen Anforderungen an das Verhalten von Sachverständigen in der Praxis (noch) mehr Beachtung zu verschaffen. Gleichzeitig gibt es in allen im Artikel angesprochenen Akteursgruppen, seien es die Umweltbehörden, öffentliche und private Auftraggeber oder eben die Altlastensachverständigen selbst, engagierte Personen, Institutionen, Organisationen oder Unternehmen mit einem hohen Anspruch an die Arbeit und an sich selbst, die sich bemühen, die vielfältigen Aufgaben im schwierigen Feld des Altlastenmanagements zu bewältigen. Genauso gibt es aber leider auch diejenigen, die in unterschiedlicher Form nur den eigenen Vorteil suchen. Ziel muss es sein, diese daran zu erinnern, welche Verantwortung sie tragen und zu einem Umdenken zu bewegen.

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Altlasten-Spektrum

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Nr. 3

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S. 94-101

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