Erfahrungen mit dem Basler Baumgesetz; Les experiences vecues avec la loi baloise sur les arbres; Experience with the Basle Tree Law.

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IRB: Z 1157

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Im Kanton Basel-Stadt ist ein Gesetz zum Schutz und zur Förderung des Baumbestandes erlassen worden. Das Gesetz regelt bei Baugesuchen, ob Bäume ersatzlos gefällt werden dürfen. Bei der Bauabnahme wird überprüft, ob die Auflagen, einen Ersatzbaum zu pflanzen, erfüllt wurden. Des weiteren werden Neuanpflanzungen über das Gesetz subventioniert. (vb)

Beschreibung

Schlagwörter

Baum, Pflanze, Landschaftsschutz, Gesetz, Baugenehmigung, Recht, Allgemein

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In: Anthos, 25(1986), Nr.3, S.10-12, Abb.;Tab.;Lit.

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Baum, Pflanze, Landschaftsschutz, Gesetz, Baugenehmigung, Recht, Allgemein

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