Pflichtwidriges Handeln des Personalrats gegenüber den Beschäftigten und der Dienststelle.

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SEBI: 79/6701

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Die Arbeit gibt einen Überblick über die Grundzüge des Bundespersonalvertretungsgesetzes von 1974 (BPersVG) und über die rechtliche Stellung des Personalrats, der Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes vertritt, zwischen den Beschäftigten einerseits und der Dienststelle andererseits. Aus dieser Stellung ergeben sich eine Reihe von Pflichten, zu denen eine allgemeine Überwachungspflicht der Behandlung aller Beschäftigten, die Wahrnehmung von Individualinteressen und eine Anhörungspflicht bei bestimmten Maßnahmen der Dienststelle gehört. Der Autor geht im folgenden alle rechtlich möglichen Schritte durch, die gegen pflichtwidriges Handeln des Personalrats unternommen werden können. Am nächstliegenden sind die personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten, nämlich das Beschlußverfahren gem. 83 I Ziff. 3 BPersVG, die Beteiligungsverfahren und der Ausschluß einzelner Mitglieder oder Auflösung des gesamten Personalrats. Weiter sind dienst- und arbeitsrechtliche Folgen möglich; der Bruch von Verschwiegenheitspflichten bringt unter Umständen strafrechtliche Folgen mit sich. Der umfangreiche Schlußteil der Arbeit ist der zivilrechtlichen Haftung gewidmet. chb/difu

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Personalrat, Pflichtverletzung, Haftung, Öffentlicher Dienst, Dienststelle, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Arbeitsbedingung

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Bonn: (1979), LVIII, 371 S., Tab.; Lit.; jur.Diss.; Bonn 1979

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Personalrat, Pflichtverletzung, Haftung, Öffentlicher Dienst, Dienststelle, Verwaltungsrecht, Gesetzgebung, Arbeitsbedingung

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