Nebenbestimmungen und Verwaltungsprozeß.
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SEBI: 81/1686
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Zusammenfassung
Jene Bestandteile von Verwaltungsakten, die gemeinhin als Nebenbestimmungen bezeichnet werden, erfahren in Pargr. 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes erstmals eine einheitliche, bundesgesetzliche Regelung. Die Beifügung von Nebenbestimmungen ist sehr häufig und findet ihre Rechtfertigung darin, daß sie der Verwaltung eine flexible Handhabung des Verwaltungsaktes ermöglicht. Die Darstellung beschränkt sich auf die Nebenbestimmungen zu begünstigenden Verwaltungsakten, worunter solche zu verstehen sind, die ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründen oder bestätigen. In diesem Bereich können die Nebenbestimmungen zu erheblichen Nachteilen für den Bürger führen. Die Möglichkeit des Rechtsschutzes gegen unzulässig beigefügte Bestimmungen bilden daher den Schwerpunkt der Arbeit. ks/difu
Beschreibung
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Nebenbestimmung, Verwaltungsprozess, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahrensgesetz, Begünstigender Verwaltungsakt, Rechtsschutz, Verwaltungsrecht
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Berlin: Duncker & Humblot (1981), 198 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1980)
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Nebenbestimmung, Verwaltungsprozess, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahrensgesetz, Begünstigender Verwaltungsakt, Rechtsschutz, Verwaltungsrecht
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Schriften zum öffentlichen Recht; 393