Verstoß gegen Entwicklungsgebot. BBauG §§ 8 Abs.2 Satz 1, 31 Abs.2 Nr.3, 155b Abs.1 Nr.6. Hess. VGH, Urteil vom 8.9.1986 - 3 OE 57/83.

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Zusammenfassung

Ist in einem Flächennutzungsplan eine etwa 10.000 qm große Fläche als Wohnbaufläche dargestellt und weist der Bebauungsplan diese Fläche als Weinbaufläche aus, so kann der Bebauungsplan zwar gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BBauG verstoßen, dieser Mangel kann jedoch nach § 155 b Abs. 1 Nr. 6 BBauG rechtlich unbeachtlich sein, wenn dadurch die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt worden ist. (-z-)

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Flächennutzungsplan, Wohnbaufläche, Bebauungsplan, Nutzung, Landwirtschaftliche Fläche, Rechtsprechung, VGH-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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Umwelt- und Planungsrecht 7(1987), Nr.11/12, S.440-441

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Flächennutzungsplan, Wohnbaufläche, Bebauungsplan, Nutzung, Landwirtschaftliche Fläche, Rechtsprechung, VGH-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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