Die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer bei Outsourcing-Maßnahmen im Öffentlichen Dienst.

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Würzburg

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ZLB: 2005/2454

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DI
RE

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Abstract

Outsourcingmaßnahmen öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber können rechtlich auf verschiedene Weise durchgeführt werden. Möglich ist sowohl die reine Auftragsfremdvergabe als auch die Übertragung eines Aufgabenbereichs auf einen privaten Arbeitgeber. Die Untersuchung befasst sich mit dem Phänomen des Outsourcing durch öffentlich-rechtliche Arbeitgeber. Darüber hinaus werden die rechtlichen Grenzen für das Outsourcing im Bereich der öffentlichen Hand erörtert sowie die Rechte der Mitarbeitervertretungen in diesem Zusammenhang näher beleuchtet. Im dritten Abschnitt wird ein Überblick über die Rechtsgrundlagen, den Anwendungsbereich und die nähere Ausgestaltung des Zusatzversorgungssystems des öffentlichen Dienstes, wie es sich nach der Reform 2001 darstellt. Die Begründung der Verpflichtung des privaten Betriebsübernehmers zur Fortführung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist das zentrale Thema im vierten Abschnitt der Arbeit. Eine Darstellung der verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten der Zusatzversorgung durch den privaten Arbeitgeber wird im fünften Abschnitt gegeben. Schließlich wird der Frage nachgegangen, welche rechtlichen Möglichkeiten für den privaten Arbeitgeber bestehen, um die Zusatzversorgungsrechte der übernommenen Arbeitnehmer abzulösen. sg/difu

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285 S.

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