Verbindlichkeit von Zusagen in Gebietsänderungsverträgen.

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

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Zusammenfassung

,,Sämtliche Gemeindeordnungen sehen die Möglichkeit von Verträgen zwischen Gemeinden vor, die im Zusammenhang mit Gebietsänderungen stehen. Zum Teil sind die Gemeinden befugt, die Gebietsänderung selbst vertraglich vorzunehmen'' . . .,,Wo die Neugliederung von Gemeinden immer von hoher Hand ohne den Einsatz vertraglicher Gestaltungsmittel zu erfolgen hat, bleibt es den betroffenen Gemeinden wenigstens überlassen, die Folgen der Gebietsänderung vertraglich zu regeln''. Dabei geht es meistens um die Absicherung örtlicher Interessen, was im Gebietsänderungsvertrag zugesichert werden kann. Verf. schlägt Lösungen vor zum Problem der Verbindlichkeit solcher Zusagen.

Beschreibung

Schlagwörter

Gebietsänderungsvertrag, Gemeindegebietsreform, Gemeinderecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 30 (1977), 1-2, S. 34-40

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Gebietsänderungsvertrag, Gemeindegebietsreform, Gemeinderecht, Verfassungsrecht, Recht, Verwaltung

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