Ortsübliche Vergleichsmiete von Einfamilienhäusern.
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Zusammenfassung
Das Verfahren zur Mieterhöhung bei bestehenden Mietverhältnissen von nicht preisgebundenem Wohnraum ist im Gesetz zur Regelung der Miethöhe festgelegt. Hierzu ist die Mieterhöhung unter Hinweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen. Es werden verschiedene Verfahren vorgestellt, wie diese Vergleichsmiete zu erheben ist. Einmal wird die Mietpreisbildung aufgrund der Wertermittlungsverordnung dargestellt, zum anderen wird die Methode der Ableitung des Mietwertes eines Einfamilienhauses aus Vergleichsmieten von Mietwohnungen in Geschossbauten dargelegt. An einem konkreten Beispiel wird die Sachwertberechnung und Mietwertermittlung für ein Einfamilienhaus anschaulich dokumentiert. kj
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Wohnen/Wohnung, Erhebung/Analyse, Wohnform, Finanzierung, Einfamilienhaus, Miete, Berechnung, Beispiel, Vermieter, Vergleichsmiete, Mieterhöhung
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 33(1981)Nr.10, S.250-252, Tab., Lit.
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Wohnen/Wohnung, Erhebung/Analyse, Wohnform, Finanzierung, Einfamilienhaus, Miete, Berechnung, Beispiel, Vermieter, Vergleichsmiete, Mieterhöhung