Straßenlärmminderung als kommunale (Pflicht?-)Aufgabe.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333

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RE

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Abstract

Lärm ist in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland nach wie vor das Umweltproblem Nr. 1, betrachtet man sich die Zahl der Betroffenen. Der Straßenverkehrslärm steht weiterhin an erster Stelle der "lästigen Emittenten", "Lärmminderung" an Straßen ist daher eine wichtige Aufgabe des Umweltschutzes. Betrachtet man sich den Beitrag, den Kommunen beisteuern können, fällt zunächst zweierlei auf: Das Rechtsgebiet ist zersplittert und die Zuständigkeiten ebenfalls, d.h. die Gemeinden sind nicht für alle Maßnahmen zuständig.

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Die Gemeinde

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Nr. 7

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S. 254-261

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