Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme - ein Irrgarten des Richterrechts.

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Die Rechtsunsicherheit wird in verschiedenen Gerichtsurteilen sichtbar. Der Verfasser weist auf den Unterschied zwischen gesetzgeberischer und planerischer Rücksichtnahme hin. Er verneint eine nachbarschützende Wirkung des Gebots der Rücksichtnahme. Als Ausgangspunkt und Maßstab bei konfligierenden Nutzungen sollten die gesetzlichen Tatbestände der §§ 34 und 35 BBauG zugrundegelegt werden. Aus der Rechtsprechung werden angeführt: das Urteil des VG Minden zum Bau einer Kraftwerksanlage in Sichtweite einer Kurklinik, das Urteil des VG Bremen zur störungspräventiven Baunachbarklage eines Stahlwerks gegen eine benachbarte Wohnanlage. cs

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Recht, Bundesbaugesetz, Baurecht, Bauleitplanung, Nachbarschaft, Rechtsprechung, Nachbarklage, Nachbarschutz, Rücksichtnahme

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Deutsches Verwaltungsblatt (1982)Nr.22, S.1065-1073, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Baurecht, Bauleitplanung, Nachbarschaft, Rechtsprechung, Nachbarklage, Nachbarschutz, Rücksichtnahme

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