Das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden".

Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
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Vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung

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DE

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Berlin

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1867-8815

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ZLB: Kws 108 ZB 6373

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Abstract

Der Bund unterstützt mit der Städtebauförderung die Kommunen darin, ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten und soziale Missstände zu vermeiden. Verfassungsrechtliche Grundlage dafür ist der Artikel 104b des Grundgesetzes (GG), wonach der Bund Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen den Ländern und Gemeinden gewähren kann. Kennzeichnend für die Städtebauförderung ist die Beteiligung aller drei föderalen Ebenen, sie ist somit ein Beispiel für eine vertikale Politikverflechtung in diesem Aufgabenbereich. Seit ihrer Einführung im Jahr 1971 ist die Städtebauförderung hinsichtlich ihrer Aufgabenschwerpunkte, ihrer Anwendungspraxis und auch in Bezug auf ihre Programmstruktur den sich wandelnden Anforderungen in der Stadtentwicklung angepasst worden

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Forum Wohnen und Stadtentwicklung : Verbandsorgan des Vhw

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Nr. 6

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S. 299-301

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