Aktuelles zum Recht der Kreisumlage.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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1613-0235
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ZLB: Zs 7094
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Abstract
Die wirtschaftliche Bedeutung der Kreisumlage kann für die Landkreise, freilich auch für die zahlungspflichtigen Städte und Gemeinden, gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Im rechtlichen Fokus hat die Kreisumlageerhebung in den vergangenen Jahren eher selten gestanden. Rechtliche Zweifelsfragen, Auffassungsunterschiede zur Handhabung insbesondere der Umlagebestimmung beschäftigen die Praxis erst seit dem Urteil des BVerwG vom 31.1.2016 (8 C 1.12). Nun hat mit dem OVG Weimar erstmals die zweite Instanz die Anforderungen des BVerwG für die kommunale Praxis konkretisiert. Da diese Konkretisierung auch für die kommunale Praxis anderer Bundesländer Bedeutung hat, stellt der nachstehende Aufsatz die wesentlichen Aussagen des Urteils erläuternd dar.
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KommJur
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Nr. 5
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S. 165-169