Sozialhilferecht als Teil des Sozialgesetzbuchs.
Boorberg
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Bandtitel
Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
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Autor:innen
Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit den Regelungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erfolgt sind, wurde auch das Recht der Sozialhilfe in das Sozialgesetzbuch eingeordnet. Das SGB XII tritt in seinem materiellen Teil im Wesentlichen am 1.1.2005 in Kraft (Art. 70); zum selben Zeitpunkt tritt gem. Art. 68 Abs.1 Nr.1 des Einordnungsgesetzes das bisherige Bundessozialhilfegesetz außer Kraft. In das im neuen SGB XII geregelte Recht der Sozialhilfe wurden auch die Regelungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernommen, so dass das bislang maßgebende Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom 26. 6. 2001 - BGBl. S. 1310, 1335; mit Änderungen - mit Wirkung vom 1.1.2005 aufgehoben wird. Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 - BGBl. S.3022. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 5
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Seiten
S. 136-139/Rdnr.67