Belegungsankäufe - eine Lösung zur Verlängerung öffentlicher Förderung. Bezahlbares Wohnen.
Hammonia
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2014
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Hammonia
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Hamburg
Sprache
ISSN
0939-625X
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 510 ZB 6884
BBR: Z 143
BBR: Z 143
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
In den kommenden Jahren laufen viele öffentlich geförderte Wohnungen aus der Sozialbindung. Damit kann die Miete schrittweise dem Markt angepasst werden, was zwangsweise zu einem Rückgang des Angebots im preiswerten Segment führen wird. Doch günstiger Wohnraum ist besonders in Ballungsräumen stark nachgefragt. In dem Beitrag wird anhand eines Beispiels aus der Metropolregion Hamburg ein flexibler Ansatz dargelegt, der zur Entschärfung der Wohnungsmarktsituation beitragen kann. Von der Umsetzung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz sind im Umland der Stadt Hamburg eine Vielzahl von Wohnungsunternehmen mit einem großen Teil ihres Wohnungsbestandes betroffen. Dazu gehört auch die Adlershorst Baugenossenschaft eG in Norderstedt, die das Modell des Belegungsankaufs im Randgebiet der Metropolregion Hamburg angeregt hat. Das bestehende Modell wurde von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH), dem Innenministerium Schleswig-Holstein und der Stadt Norderstedt in Kooperation mit der Baugenossenschaft modernisiert und stellt nunmehr einen innovativen und ganzheitlichen Lösungsansatz dar. Die IB SH verfügt über einen Finanzmittelfonds, den sie für Förderzwecke einsetzen darf. Daher kann sie zinsgünstige Darlehen für Belegungsankäufe gewähren. Allerdings kommt ein Belegungsbindungsankauf nur in Frage, wenn das Objekt die vom Land Schleswig-Holstein und der IB SH festgelegten Standards für förderfähige Wohnungen erfüllt und energetisch modernisiert wird.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Wohnungswirtschaft
Ausgabe
Nr. 5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 28-30