Gebietsschutz und Energiewirtschaftspolitik in der öffentlichen Versorgung der Bundesrepublik Deutschland.
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SEBI: 72/506
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Zusammenfassung
Durch Konzessions- und Demarkationsverträge wird der Wettbewerb zwischen Versorgungsunternehmen der gleichen Versorgungsart fast völlig ausgeschlossen.Bei den Reformbestrebungen, die auf eine Aufhebung der Wettbewerbsbeschränkungen in der Energiewirtschaft abzielen, wird u. a. die Auflockerung des Gebietsschutzes gefordert.Um die Auswirkungen solcher Reformvorschläge auf die Funktionsfähigkeit und Arbeitsweise der Versorgungswirtschaft zu erkennen, analysiert die Arbeit zunächst die derzeit geltenden ordnungspolitischen Rahmenbedingungen.Da der Gebietsschutz als die entscheidende ordnungspolitische Rahmenbedingung auf privatvertraglichen wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen beruht, werden die unterschiedliche Ausgestaltung dieser Verträge, ihre Gebietsschutzwirkung und ihre Subsumtion unter kartellgesetzliche Ausnahmebestimmungen vom Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ausführlich dargestellt.Darüber hinaus untersucht die Arbeit die Marktstellung der Versorgungsunternehmen unter Berücksichtigung der Substitutionskonkurrenz und - in der Elektrizitätswirtschaft - unter Einbeziehung der Möglichkeit der industriellen Eigenerzeugung.Schließlich wird die Effizienz der Staatsaufsicht über die Versorgungswirtschaft infragegestellt, um die verschiedenen Reformvorschläge einschätzen und beurteilen zu können. bg/difu
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Konzessionsvertrag, Demarkationsvereinbarung, Energiewirtschaft, Energiepolitik, Energieversorgung, Kommunalbetrieb
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Köln: (1969), 394 S., Tab.; Lit.
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Konzessionsvertrag, Demarkationsvereinbarung, Energiewirtschaft, Energiepolitik, Energieversorgung, Kommunalbetrieb