Von der Raumplanung zur Entwicklungsplanung.
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1971
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ZZ
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SEBI: 79/3625-4
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KO
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Zusammenfassung
Die Begriffe Raumplanung und Entwicklungsplanung sind hohe Abstraktionen und nicht eindeutig festgelegt. Raumplanung meint gebietsbezogene Planung, Entwicklungsplanung befaßt sich mit der Verbesserung von öffentlicher Grundausstattung und Wirtschaftsstruktur. Für die gebietsbezogene Planung haben sich vier Stufen herausgebildet (Bauleitplanung, Regionalplanung, Landesplanung, Bundesraumordnung), die in ein geschlossenes Verfahrens- und Rechtssystem gebettet sind. Seit einigen Jahren nimmt die Bedeutung von nicht vollzugsverbindlichen Entwicklungsplänen zu. Der Autor stellt die These auf, daß die Raumplanung herkömmlicher Prägung in ihrer rechtlichen Fixierung zur Beeinflussung des sozialen Prozesses tendenziell ungeeignet ist. Entwicklungsplanung ist das wirksamere Instrument zur Globalsteuerung der Umwelt. ws/difu
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Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Lefevre, Wolfgang: Zur Theorie der Raumplanung.Hrsg.: Schraeder, Wilhelm F., Dortmund: (1971), S. 13-22