Miete ist keine Einheit mehr. Aufteilung in Miete und Umlagen als Ausweg.
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SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
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Abstract
Die ständigen und unregelmäßigen Erhöhungen der Betriebskosten stellen eine Mietkalkulation im Sinne einer kostendeckenden Miete in Frage und schließen Betriebswirtschaftsverluste der Wohnungsunternehmen nicht aus. Aus diesem Grund hält der Autor es für zweckmäßig, nicht nur einige Betriebskosten, wie die für Heizung und Wasser durch Umlage zu erheben, sondern sämtliche Betriebskosten, das Entgelt für eine Wohnung also aufzuteilen 1. in Miete für die laufenden Aufwendungen wie Kapitalkosten, Abschreibung, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und 2. in Umlagenvorauszahlung für alle Betriebskosten laut Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der 2. Berechnungsverordnung.
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Miete, Mietpreisbildung, Betriebskosten, Wohnungswirtschaft, Mietwesen, Betriebswirtschaft
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 29 (1976), 4, S. 148-149
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Miete, Mietpreisbildung, Betriebskosten, Wohnungswirtschaft, Mietwesen, Betriebswirtschaft