Lärmminderungspläne - ein Schritt zur Verbesserung der Umwelt in Städten.
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SEBI: 87/4749
IRB: 66UMW
IRB: 66UMW
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Abstract
Die insbesondere in großen Städten bestehende Lärmbelastung hat zum Teil ein Ausmaß erreicht, daß Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung befürchten läßt. Daher gehört es zu den Aufgaben der Städte, zumindest für Gebiete mit besonders hohen Lärmbelastungen systematisch Lärmminderungsmaßnahmen zu entwickeln. Um Prioritäten entsprechend dem Grad der tatsächlichen Beeinträchtigung setzen zu können, sind die Belastungen wirkungsbezogen zu ermitteln. Dieses Maß der Beeinträchtigung kann auch für sachgerechte Kosten-Nutzen-Betrachtungen herangezogen werden. Lärmminderungspläne dienen insgesamt der Verbesserung der Wohnqualität insbesondere in Wohngebieten, die an Attraktivität verloren haben. Sie können dazu betragen, die angestammten Standorte der Industrie zu sichern und können darüber hinaus einen Teil umfassender Umweltschutzpläne einer Gemeinde bilden. difu
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Lärmminderungsplan, Verbesserungsmaßnahme, Umweltschutzmaßnahme, Stadt, Gesundheitsrisiko, Umweltschutz, Lärmschutz, Umweltpflege, Immissionsschutz
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In: Umweltschutz in großen Städten., Düsseldorf:(1987), S. 457-468, Tab.; Lit.
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Lärmminderungsplan, Verbesserungsmaßnahme, Umweltschutzmaßnahme, Stadt, Gesundheitsrisiko, Umweltschutz, Lärmschutz, Umweltpflege, Immissionsschutz
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VDI-Berichte; 605