Ausgangszustandsbericht und Rückführungspflicht nach dem neuen Recht der Industrieemissionen.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Betreiber von Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) sind verpflichtet, mit den Genehmigungsunterlagen einen Bericht über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser vorzulegen und das Anlagengrundstück nach Betriebseinstellung in jenen Zustand zurückzuführen. Die Pflichten betreffen nicht nur Neuanlagen, sondern im Falle von Änderungsanträgen auch die rund 9.000 Bestandsanlagen in Deutschland. Die Erstellung des Ausgangszustandsberichts und die Rückführung des Anlagengrundstücks in den ursprünglichen Zustand können für die Anlagenbetreiber mit erheblichen Kosten und ggf. Projektverzögerungen verbunden sein. Deshalb lohnt ein Blick auf Inhalt und Reichweite der neuen Rechtsinstitute.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 4

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S. 202-211

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