Entwicklungen des deutschen Staatsorganisationsrechts im Kraftfeld der europäischen Integration. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern nach Art. 23 GG im Lichte der Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2000/1620

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DI

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Abstract

Mit dem Vertrag von Maastricht am 2.12.1992 ist die Neufassung des Art. 23 GG entschieden worden. Abs. 2-7 GG enthalten detaillierte und differenzierte Regelungen der Zusammenarbeit der Bundesorgane. Die Mitwirkung der Länder im Bundesstaat hat eine neue Dimension erreicht. Durch die Änderung ist die Möglichkeit für den Bundesrat vorgesehen, die Bundesregierung an seine Stellungnahme zu binden und den Bund im Rahmen der Entscheidungsprozesse nach außen zu vertreten. Gewicht und Stellung der Länder im Verhältnis zum Bund und die Rolle der Bundesorgane zueinander werden verändert. Die Arbeit geht auch auf die bisherigen Erfahrungen der Staatspraxis der Bundesländerzusammenarbeit ein. Im Kern konzentriert sich die Problematik auf die Vereinbarkeit des Art. 23 GG mit dem Demokratieprinzip, dem Gewaltenteilungsprinzip und dem Bundesstaatsprinzip des GG. kirs/difu

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399 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 811