Der steckengebliebene Bau. Die Aufbaupflicht im Wohnungseigentumsgesetz bei Insolvenz des Bauträgers.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1991
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 92/1683
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sieht eine Aufbaupflicht im Falle eines (z. B. wegen Konkurses des Bauträgers) steckengebliebenen Bauwerkes vor. Diese sich aus der im WEG bestehenden Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Wohnungseigentums ergebende Pflicht obliegt den Wohnungseigentümern, die ihr Eigentum ja meist schon vor der Fertigstellung des Bauwerkes erwerben, ab dem Zeitpunkt des Eintritts in die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Kosten sind von den Wohnungseigentümern nach dem Verhältnis ihres Anteils an dem Bauwerk zu tragen, wobei die schon an den Bauträger geleisteten Zahlungen angerechnet werden. Die Aufbaupflicht entfällt, wenn die Kosten 50 Proz. der im Bauträgervertrag vereinbarten Summe überschreiten und der Aufbau somit unzumutbar wird. In diesem Falle kann die Wohnungseigentümergemeinschaft analog Pargr. 11 Abs. 1 S. 3 WEG aufgelöst werden. lil/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Düsseldorf: Verlag Deutsche Wohnungswirtschaft (1991), 96 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1991)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Theorie und Praxis, Beiträge zum gesamten Bodenrecht; 5