Beendigung langlaufender Grundwassersanierungen. Eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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0942-3818

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ZLB: Kws 253 ZB 1236

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Abstract

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt für alle Eingriffe im öffentlichen Recht, so auch im Bodenschutz- und Wasserrecht. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei Grundwassersanierungen ist Aufgabe der zuständigen Behörde. Mit der Vorstellung zweier Werkzeuge stellt die hessische Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen den Bodenschutzbehörden erstmals ein Instrumentarium zur Verfügung, mit dem unter anderem auch die konkrete Entscheidung, ob der Weiterbetrieb einer Pump-and-Treat-Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen ist, herbeigeführt werden kann.

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Altlasten-Spektrum : Organ Ingenieurtechnischer Verband Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. ITVA

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Nr. 1

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S. 10-16

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