Unterliegt die Raumplanung der Sachplanung? Raumplanung in der Systematik raumwirksamer Planungen.
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SEBI: 80/571
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Zusammenfassung
Aufgabe der Raumplanung ist nicht nur, Vorstellungen über Ordnung und Struktur des Raumes, welcher ja der Lebensraum aller ist, zu entwickeln und den Behörden als Grundlage für ihre raumordnungspolitische Regierungsaufgabe zur Verfügung zu stellen; ihre Aufgabe ist auch, dafür zu sorgen, daß ihre Vorstellungen bei der Bewältigung und Gestaltung der realen Raumverhältnisse tatsächlich zum Zuge kommt. In dieser Absicht entwickelt und gestaltet sie das Instrumentarium einer horizontalen Koordination, das ihren Zielen zur Durchsetzung verhelfen kann. kf/difu
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Raumplanung, Raumplanungsgesetz, Regionalplanung, Gemeindeplanung, Fachplanung
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In: Furgler, Kurt u. a.: Politische Planung in Theorie und Praxis.Hrsg.: Lendi, Martin., Bern: (1979), S. 93-109, Abb.; Tab.; Lit.
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Raumplanung, Raumplanungsgesetz, Regionalplanung, Gemeindeplanung, Fachplanung
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Res publica helvetica; 12