Viel Wind um die totale Belegungsbindung. Nur 3000 Wohnungen jährliche Manipuliermasse.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Gemäß dem Referentenentwurf zur Änderung des Gemeinnützigkeitsrechtes sollten 900.000 Wohnungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen zur Deckung von Wohnungsnotständen herangezogen werden können. Eine Analyse des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen zeigt jedoch, dass nach Abzug der beabsichtigten Ausnahmen von Wohnungen aus der öffentlichen und privaten Wohnungsfürsorge lediglich ca. 3.000 Wohnungen für Notfälle zur Verfügung stehen. Da die Gemeinnützigen nach sozialer Dringlichkeit vermieten, scheint die Gesetzesänderung überflüssig. hg

Beschreibung

Schlagwörter

Wohnen/Wohnung, Recht, Belegung, Sozialwohnung, Wohnungsversorgung, Belegung, Belegungsbindung, Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 34(1981)Nr.11, S.718-719

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Wohnen/Wohnung, Recht, Belegung, Sozialwohnung, Wohnungsversorgung, Belegung, Belegungsbindung, Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries