Viel Wind um die totale Belegungsbindung. Nur 3000 Wohnungen jährliche Manipuliermasse.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Gemäß dem Referentenentwurf zur Änderung des Gemeinnützigkeitsrechtes sollten 900.000 Wohnungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen zur Deckung von Wohnungsnotständen herangezogen werden können. Eine Analyse des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen zeigt jedoch, dass nach Abzug der beabsichtigten Ausnahmen von Wohnungen aus der öffentlichen und privaten Wohnungsfürsorge lediglich ca. 3.000 Wohnungen für Notfälle zur Verfügung stehen. Da die Gemeinnützigen nach sozialer Dringlichkeit vermieten, scheint die Gesetzesänderung überflüssig. hg
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnen/Wohnung, Recht, Belegung, Sozialwohnung, Wohnungsversorgung, Belegung, Belegungsbindung, Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 34(1981)Nr.11, S.718-719
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Wohnen/Wohnung, Recht, Belegung, Sozialwohnung, Wohnungsversorgung, Belegung, Belegungsbindung, Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht