Das Recht der öffentlich-rechtlichen Namen und Bezeichnungen - insbesondere der Gemeinden, Straßen und Schulen.
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SEBI: 85/1772
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DI
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Abstract
Die Arbeit widmet sich den Namen, Bezeichnungen und sonstigen Benennungsformen, die im öffentlichen Recht wurzeln und zur Kennzeichnung von Hoheitsträgern, ihren Untergliederungen oder der ihrem Bestimmungsrecht unterworfenen Einrichtungen, Sachen und anderen Benennungsobjekten dienen. Hierzu gehören z. B. Gemeinden, Hochschulen, Schulen, Straßen, Bahnhöfe, Postämter, aber auch Ortsteile und Gewässer sowie Ortstafeln, Autobahnausschilderungen, Hausnummern und Kfz-Kennzeichen. Nach der Behandlung der Grundlagen und Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Namen und Bezeichnungen wendet sich der Verfasser den verfahrensmäßigen und inhaltlichen Maßgaben bei der Auswahl und der Änderung einer Benennung einschließlich etwaiger Rechtsschutzmöglichkeiten zu. Schließlich werden die Abwehrmöglichkeiten von Beeinträchtigungen der Namen und Bezeichnungen durch das Handeln Privater und von Hoheitsträgern angesprochen. chb/difu
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Keywords
Gemeinde, Straße, Schule, Namensgebung, Öffentliches Recht, Rechtsnatur, Rechtsschutz, Verwaltungsakt, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung
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Stuttgart: Kohlhammer (1984), 303 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Bonn 1983/84)
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Gemeinde, Straße, Schule, Namensgebung, Öffentliches Recht, Rechtsnatur, Rechtsschutz, Verwaltungsakt, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung
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Neue Schriften des Deutschen Städtetages; 51