Neues zum Wesentlichkeitskriterium beim Inhouse-Geschäft?

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: Zs 6672
BBR: Z 558

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Abstract

Der Beitrag beschäftigt sich mit einem noch zur alten Richtlinie 2004/18/EG ergangenen Urteil des EuGH (Urteil vom 08.12.2016 Undis Ervizi Srl./.Comune di Sulmona) zum Wesentlichkeitskriterium im Rahmen der Prüfung der Vergabefreiheit eines Inhouse-Geschäfts. Nach einer kurzen Darstellung der diesbezüglichen Grundsätze des EuGH fasst der Aufsatz zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt und die zentralen Aspekte der rechtlichen Würdigung zusammen. Als entscheidenden Punkt stellt er heraus, dass der EuGH nur solche juristischen Personen öffentlichen Rechts als für die Wesentlichkeit maßgeblich ansieht, die auch die Kontrolle über das jeweilige Unternehmen ausüben. Anschließend erwägt er, ob das Wesentlichkeitskriterium nach diesem Urteil auch dann erfüllt ist, wenn eine öffentlichen Auftraggebern übergeordnete Behörde Kontrolle über das Unternehmen ausübt, der jeweilige öffentliche Auftraggeber jedoch nicht. Abschließend werden die Feststellungen des Urteils in den Kontext des § 108 GWB gesetzt.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 6

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S. 339-342

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