Repräsentation - Versuch einer neuen Repräsentationstheorie.
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SEBI: 72/689
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Abstract
Der Begriffsinhalt des Phänomens Repräsentation wird definiert und gegenüber anderen Erscheinungen abgegrenzt. Am wichtigsten sind hier die Subjektivierung und die Verpflichtung des Repräsentierten wie des Repräsentanten auf die Wahrhaftigkeit und die innere Teilnahme am staatlichen Geschehen; ohne diese Verpflichtung wird eine Demokratie zur Farce. Neben der Einflußfuktion der Repräsentation werden folgende Problemkreise analysiert die Legitimations-, die Kontroll- und Verantwortungs-, die Integrations- und schließlich die Besserungsfunktion. Bei diesen Begriffen muß beachtet werden, daß es sich im Grunde genommen nicht um ,,Funktionen'' der Repräsentation in dem Sinne handelt, daß dahinter ein zielgerichteter Wille stünde. Vielmehr bewirkt Repräsentation eo ipso, daß das staatliche Handeln legitimiert, kontrolliert, verantwortet, integriert und verbessert wird.
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Repräsentation, Staatsorgan, Demokratie, Verfassungsrecht, Recht, Politik
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Zürich, Schulthess (1971) 171 S., Lit.
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Repräsentation, Staatsorgan, Demokratie, Verfassungsrecht, Recht, Politik
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Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 379