Aufgaben und Inhalt eines Kleingartenentwicklungsplanes. Dargestellt am Beispiel der Stadt Gelsenkirchen.
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IRB: Z 911
BBR: Z 250
SEBI: Zs 2772-4
BBR: Z 250
SEBI: Zs 2772-4
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Abstract
Bei der Ermittlung des Versorgungsgrades wurde ein Fehlbedarf von ca. 3.000 Gärten, d.h. 50 % errechnet. Zugrundegelegt war der Richtwert von 1 Dauerkleingarten für jede 20. Geschosswohnung. Die Befragung eines repräsentativen Bevölkerungsquerschnitts erbrachte einen noch höheren Bedarf, außerdem Angaben über Lage, Austattung, Größe etc. der gewünschten Kleingärten. Nach dem Kleingartenentwicklungsplan (KEP) sollen die fehlenden Gärten langfristig errichtet werden, Prioritäten für Einzelmaßnahmen werden festgelegt. Der KEP wird mit der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung abgestimmt. cs
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Stadtplanung/Städtebau, Freiflächenplanung, Garten, Kleingarten, Kleingartenentwicklungsplan, Entwicklungsplanung
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Gartenamt 31(1982)Nr.7, S.411-418, Abb., Tab.
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Stadtplanung/Städtebau, Freiflächenplanung, Garten, Kleingarten, Kleingartenentwicklungsplan, Entwicklungsplanung