Eigentumsverletzung durch Baumängel?
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1975
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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889
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Zusammenfassung
Frage ist, ob bei mangelhafter Bauleistung dem Bauherren (Eigentümer) neben vertraglichen Ansprüchen auch ein Schadenersatzanspruch wegen Eigentumsverletzung (§ 823 I BGB) gegen den Werkunternehmer zusteht. Die h.M. bejaht eine Eigentumsverletzung nur insoweit, als in vor der mangelhaften Bauleistung unversehrt bestehendes Eigentum eingegriffen wird. Die Autoren legen dagegen dar, daß der Eigentumsbegriff des § 823 I BGB - ebenso wie im Haftpflichtversicherungsrecht und im Strafrecht - weit auszulegen ist und somit neben der Substanzverletzung auch die Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Sache erfaßt. Der Schadenersatzanspruch wegen Eigentumsverletzung infolge mangelhafter Bauleistung richtet sich auf das sog. Erhaltungs- oder Schutzinteresse des Geschädigten. Für letzteren ist der Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der Schädiger (Werkunternehmer) eine Bauleistung frei von Mängeln erbracht hätte'.
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Neue Juristische Wochenschrift, München 28 (1975), 7, S. 281-288, Lit.