Abfall. "Vermischtes" gehört nicht zwangsläufig der Gemeinde.
Vogel
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Vogel
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DE
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Würzburg
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0173-363X
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ZLB: Zs 2863-4
IRB: Z 884
IRB: Z 884
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Abstract
Trotz des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist es gängige Praxis, dass die zuständigen Umweltbehörden Entsorgungsunternehmen dazu verpflichten, sämtliche gemischte Abfälle der Kommune zur Beseitigung zu überlassen. Oft werden dann die Abfälle für teures Geld eingesammelt und einfach auf den Müllberg gekippt. Gegen dieses verbreitete Vorgehen ging ein Großunternehmen in Unterfranken vor. Die Firma ließ die angefallenen Mischabfälle zu einer privaten Entsorgungsfirma transportieren. Dort wurden die Abfälle zu 75% verwertet. Dagegen klagte der betroffene Landkreis. In dem bahnbrechenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) ist in einer abfallrechtlichen Streitigkeit nachhaltiger Umweltschutz sowie unternehmerische Rentabilibät zu berücksichtigen. difu
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Umweltmagazin
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Nr. 5
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S. 16-17