Mobilfunkanlagen schlagen Wellen. Zum Umgang der deutschen Rechtsprechung mit Mobilfunkanlagen.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Der rechtliche Umgang mit Mobilfunkanlagen steht exemplarisch für die Herausforderungen des Rechts durch neuere Technologien und die ungewissen Folgen von Technik und Innovation. Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) ist mit dem Ziel erlassen worden, einen rechtlichen Maßstab für den Umgang mit Mobilfunkanlagen zu liefern und damit zur Rechtssicherheit beizutragen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen hat die Anwendung der 26. BImSchV zu einem vergleichsweise geschlossenen Kreis zivil-, verwaltungs- und verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung zu Mobilfunkanlagen geführt. Die Heranziehung anderer Maßstäbe ist vor dem Hintergrund des Regelungsanspruchs der 26. BImSchV besonders rechtfertigungs- und begründungsbedürftig. Aufgrund ihrer maßgebenden Bedeutung bleibt die Frage jedoch fortlaufend aktuell, ob die Grenzwerte der 26. BImSchV angesichts des jeweils erreichten wissenschaftlichen Erkenntnisstandes ein hinreichendes Schutz- und Vorsorgekonzept bieten.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 20
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S. 1277-1287