Richtzahlen der Bevölkerung und der Arbeitsplätze im Landesentwicklungsprogramm und in Regionalplänen in Bayern.
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1975
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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Die Bestimmung von Richtzahlen in dem vom Gesetzgeber definierten Sinne setzt Entscheidungsgrundlagen voraus, wie sie in der Vergangenheit kaum bzw. unzureichend erarbeitet worden sind. Solange die Entscheidungsgrundlagen nicht wesentlich verbessert sind, müssen regionalisierte Zielprognosen zwangsläufig unsicher bleiben. In dieser Situation bringt es keinen Vorteil, für die Bestimmung von Richtzahlen anspruchsvolle Planungs- und Zielfindungstechniken einzusetzen. In der Bayerischen Landesentwicklung wird für die Richtzahlenbestimmung ein relativ einfaches Verfahren herangezogen, dem eine generalisierte Darstellung von Wechselwirkungen zwischen Arbeitsplatz- und Bevölkerungsentwicklung in den Regionen zugrunde liegt. Das Modell hat den Vorzug, daß die vorgenommenen Entscheidungs- und Rechenschritte relativ leicht nachvollziehbar sind und Korrekturrechnungen, die im Zuge der Abstimmung der Richtzahlen zwischen der Landesentwicklung und den übrigen Fachplanungen, den Regierungen und dem Landesplanungsbeirat notwendig wurden, in relativ kurzer Zeit durchgeführt werden konnten.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1975) S. 177-188