Rechtsschutz bei Auswahlentscheidungen - Konkurrentenklage.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Die Rechtsprechung des BVerwG, nach der der Rechtsschutz bei beamtenrechtlichen Konkurrentenklagen grundsätzlich schon in Verbindung mit dem der Ernennung vorgelagerte Auswahlverfahren zu erfolgen hat, ist nicht unproblematisch. Sie begünstigt einseitig die Interessen übergangener Konkurrenten zu Lasten eines für die Ernennung vorgesehenen Bewerbers, indem sie dessen Ernennung selbst dort, wo sie offensichtlich rechtmäßig ist, jahrelang verzögern und u.U. sogar rechtlich unmöglich machen kann. Deshalb spricht viel dafür, repressiven Rechtsschutz übergangener Bewerber durch Anfechtung einer Ernennung über die von der neueren Rechtsprechung bereits bisher anerkannten Ausnahmefälle hinaus zuzulassen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 3

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S. 137-143

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