Nachtfahrverbot im Wohnbereich. Maßnahme des Lärmschutzes in Wohngebieten.

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SEBI: Zs 3714-4
BBR: Z 321
IRB: Z 486

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Zusammenfassung

Die gesetzlichen Forderungen des Landeskulturgesetzes der DDR verlangen eine lärmschutzgerechte Planung. An einem Wohnkomplex in Halle-Neustadt wurden Lärm-Messungen durchgeführt. Aufgrund der ermittelten Meßergebnisse wurde für das Untersuchungsgebiet ein Nachtfahrverbot eingeführt. Es konnten hierdurch wesentliche Verbesserungen der Lärmsituation erreicht werden. Allerdings sind solche Maßnahmen vom Angebot zusätzlichen Parkraums außerhalb der Schutzzonen bei vertretbarer Wegeentfernung abhängig.

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Schlagwörter

Lärmschutz, Verkehrslärm, Lärm, Immissionsschutz, Wohnen, Siedlung, Lärmschutzverordnung, Wohnen, Parken

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In: Archit. d.DDR, Berlin/Ost 64 (1977), H. 11, S. 692-695, Kt.; Tab.; Lit.

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Lärmschutz, Verkehrslärm, Lärm, Immissionsschutz, Wohnen, Siedlung, Lärmschutzverordnung, Wohnen, Parken

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