Zur Anwendbarkeit des Wohnungseigentumsgesetzes auf die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft.

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SEBI: 75/2206

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Abstract

Die gesetzliche Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEGem.) ist abhängig von dem vollständigen Vorliegen des Erwerbstatbestandes der einzelnen Raumeigentumsrechte. Begründung und Erwerb von Raumeigentum sind in der Regel erheblichen Verzögerungen unterworfen, die ihren Ursprung hauptsächlich im grundbuchmäßigen Vollzug und in der Vertragsgestaltung der Wohnungsunternehmen haben. Das Zusammenwohnen wirft jedoch schon unter den noch nicht durch gemeinsames Eigentum verbundenen Erwerbern viele regelungsbedürftige Fragen auf gemeinsames Handeln und Entscheiden ist oft notwendig. Von der Rechtsstellung der werdenden WEGem. ist es abhängig, ob sie schon nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder nur nach allgemeinen rechtlichen Regelungen vorgehen kann. Gegenstand dieser Studie ist es daher aufzuzeigen, welche Möglichkeiten sich für die werdende WEGem. ergeben, als rechtliche Einheit zu handeln. Miteinbezogen in die Untersuchung ist die Problematik der Raumeigentümergemeinschaft auch in bezug auf Finanzierung und Errichtung des Gebäudes im Baustadium.

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Keywords

Wohnungseigentum, Baufinanzierung, Wohnungswesen, Verwaltungsrecht, Recht, Bauwesen

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In: Stuttgart, (1975) XI, 145 S., Lit.; Zus.

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Wohnungseigentum, Baufinanzierung, Wohnungswesen, Verwaltungsrecht, Recht, Bauwesen

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