Das kommunale Finanzsystem - ein Instrument der Raumordnungspolitik?
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Raumordnung und Landesplanung sind trotz Konkurrenz zur Idee der gemeindlichen Selbstverwaltung notwendig und erfordern nicht zuletzt wegen der geringeren Erfolge der Programmplanungen den Einsatz des kommunalen Finanzsystems zur Erreichung gleichwertiger Lebensbedingung in allen Teilräumen der Bundesrepublik Deutschland. Unter den Einnahmearten der Kommunen erweisen sich die Gewerbesteuern, die Einkommensteuer und der Finanzausgleich als besonders raumbedeutsam. Die Beibehaltung der Gewerbesteuer verhindert das Aufkommen einer ,,gewerbefeindlichen'' Haltung der Kommunen. Niedrige Sockelgrenzen bei der Einkommensteuer mindern die Aufkommensunterschiede. Pauschale Zuschläge bei den Schlüsselzuweisungen als Raumordnungsansätze sind ungeeignet, Zur Abgeltung der Belastungen durch Bereithaltung zentralörtlicher Infrastruktur sollten vielmehr Verfahren angewendet werden, die an den tatsächlichen Anwand anknüpfen.
Beschreibung
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Gemeindefinanzen, Gemeindesteuer, Gemeindefinanzausgleich, Raumordnungspolitik
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1978), H. 2/3, S. 177-183
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Gemeindefinanzen, Gemeindesteuer, Gemeindefinanzausgleich, Raumordnungspolitik