Erbpachtrecht und ökonomisches Eigentum in den Niederlanden - Sonderfragen der dinglichen Besicherung.

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0342-0930

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IRB: Z 1036
BBR: Z 517
ZLB: Kapsel

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Abstract

Immer wieder und mit Recht wird bei der Beleihung von Immobilien in der EU auf die Unterschiede in den Zivilrechtsordnungen der europäischen Staaten hingewiesen. Dabei werden auch Bedenken hinsichtlich der Beleihbarkeit von in anderen Ländern existierenden dinglichen Rechten geäußert. So wird die Beleihbarkeit eines Erbpachtrechts und eines ökonomischen Eigentums in den Niederlanden in Zweifel gezogen. Der folgende Beitrag stellt das Erbpachtrecht und das ökonomische Eigentum in den Niederlanden vor und kommt zum Ergebnis, daß beide Rechtsinstitute durchaus für eine Beleihung durch deutsche Hypothekenbanken in Betracht kommen.

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Der langfristige Kredit

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Nr.21

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S.728-733

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