Der technisch-industrielle Umweltnotfall im Recht der Europäischen Gemeinschaften.
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SEBI: 92/2350
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Zusammenfassung
Vorfälle wie die Giftgaskatastrophe im italienischen Seveso (1976), der Brand in der Baseler Chemiefabrik Sandoz (1986) und die Kernkraftwerkskatastrophe von Tschernobyl (1986) sind nur einige Beispiele für die immer zahlreicher werdenden technisch-industriellen Umweltnotfälle, die oft auch nicht an Landesgrenzen halt machen, also internationale Zusammenarbeit erfordern. Während das Völkerrecht lediglich vage formulierte Hilfs- und Beistandspflichten kennt, weist das Europäische Gemeinschaftsrecht eine schon fast unüberschaubar gewordene Fülle an Rechtsvorschriften auf, die die Vorsorge vor solchen Umweltvorfällen regeln. Vorschriften für die eigentliche Notfallphase sind dagegen nur vereinzelt zu finden, während die Nach-Notfallphase fast gar nicht geregelt ist; es fehlen insbesondere Vorschriften über die Haftung und den Schadensausgleich. Das internationale und europäische recht des technisch-industriellen Umweltnotfalls ist also stark reform- und ausbaubedürftig. lil/difu
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Umweltkatastrophe, Reaktorunfall, Technik, Internationales Recht, Europarecht, Umweltschutzrecht, Haftung, Strahlenschutz, Gentechnologie, Gefahrgut, Transport, Industrie, Entsorgung, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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Berlin: Duncker und Humblot (1992), 199 S., Lit.(jur.Diss.; Gießen 1991)
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Umweltkatastrophe, Reaktorunfall, Technik, Internationales Recht, Europarecht, Umweltschutzrecht, Haftung, Strahlenschutz, Gentechnologie, Gefahrgut, Transport, Industrie, Entsorgung, Umweltschutz, Recht, Umwelt
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Schriften zum Umweltrecht; 25