Abstandsregelungen in der Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen.
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SEBI: 82/3362-4
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Zusammenfassung
Eine von mehreren Möglichkeiten zur Sicherung des notwendigen Immissionsschutzes ist die Einhaltung ausreichend großer Schutzabstände zwischen störenden Industrie- bzw. Gewerbebetrieben und Wohnungen. Dafür sind in den Bauleitplänen der Gemeinden die Standortvoraussetzungen zu schaffen. Der in NRW für die staatliche Gewerbeaufsichtsämter herausgegebene Abstandserlaß gibt dazu Hinweise für die Bauleitplanung und füllt eine bisdahin bestehende Lücke aus. Dieser Abstandserlaß hat von Anfang an heftige Kritik hervorgerufen. Ihm wurden Entwicklungshemmnisse für die Industrie und Schwierigkeiten bei der Bauleitplanung der Gemeinden angelastet. Der vorliegende in engem Kontakt mit Gemeinden, Kommunalen Verbänden und Landesbehörden erarbeitete Untersuchungsbericht soll zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen und aufzeigen, daß durch den Abstandserlaß die Immissionskonflikte nicht geschaffen, sondern bestehende Konflikte oftmals erst bewußt gemacht werden. geh/difu
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Abstandsregel, Industriegebiet, Gewerbegebiet, Wohngebiet, Immissionsschutz, Gewerbeaufsicht, Bauleitplanung, Umweltschutz
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Dortmund:Selbstverlag (1981), 88 S., Kt.; Abb.
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Abstandsregel, Industriegebiet, Gewerbegebiet, Wohngebiet, Immissionsschutz, Gewerbeaufsicht, Bauleitplanung, Umweltschutz
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Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Stadtentwicklung - Städtebau; 2.027