Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Deutsche Liga für das Kind
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Deutsche Liga für das Kind

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DE

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Berlin

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1435-4705

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Abstract

Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert Bundestag und Bundesrat dazu auf, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken. Dazu hat das Aktionsbündnis am 16.11.2012 vor der Bundespressekonferenz in Berlin einen Formulierungsvorschlag vorgestellt. UNICEF Deutschland, der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Deutsche Liga für das Kind wollen die Rechte der Kinder in einem neuen Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufnehmen. Darin sollen die Rechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln festgeschrieben werden. Das Aktionsbündnis Kinderrechte möchte so klarstellen, dass Kinder als Grundrechtsträger anerkannt und mit besonderen Rechten ausgestattet sind. Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland seit mehr als 20 Jahren gilt.

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Frühe Kindheit

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Nr. 6

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S. 62-65

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