Soziale Randschichten - Nichtseßhafte.
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SEBI: 80/6279-1
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Zusammenfassung
In den vorliegenden Ausführungen sollen Wesen und Umfang des soziologischen Phänomens der Nichtseßhaftigkeit sowie Maßnahmen dargestellt werden, die den Nichtseßhaften von Nutzen sein könnten.Wie weit diese Hilfe von den Betroffenen selber akzeptiert wird, bleibt allerdings unbeantwortet.Der Begriff der Nichtseßhaftigkeit umfaßt im allgemeinen Menschen, die keinen festen Wohnsitz haben und daher in ständig wechselnden Unterkünften oder - wenn Jahreszeit und Gegend es zulassen - im Freien übernachten.Aber auch solche Personen sind gemeint, die trotz eigenen festen Wohnsitzes nicht nur vorübergehend umherziehen.Diese Unstetigkeit ist in den meisten Fällen die Ursache für den weiteren sozialen Abstieg.Denn der Nichtseßhafte gilt gemeinhin als mittellos, arbeitslos und oft auch als kriminell.Was ihn aber wirklich als Nichtseßhaften ausweist, ist seine völlige innere Beziehungslosigkeit zu Umwelt und Gemeinschaft. st/difu
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Nichtsesshafter, Randgruppe, Arbeitsloser, Berufsschwäche, Sozialwesen
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In: Bellebaum, Alfred u. a.: Reader Soziale Probleme.Hrsg.: Alfred Bellebaum u.Hans Braun, Frankfurt: (1974), S. 91-102, Tab.; Lit.
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Nichtsesshafter, Randgruppe, Arbeitsloser, Berufsschwäche, Sozialwesen
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Reihe Soziale Probleme