Teilzeitbeschäftigung.

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SEBI: Zs 2141-1983,8-4

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Zusammenfassung

Die Teilzeitbeschäftigung half der Kommunalverwaltung in der Zeit des allgemeinen Arbeitskräftemangels, den Bedarf an Arbeitskräften zu decken.In der veränderten Finanz- und Arbeitsmarktlage kann Teilzeitbeschäftigung dienen 1.) der Anpassung des Personalbedarfs an einen (tatsächlich) rückläufigen Aufgabenbestand, 2.) der Schaffung eines breiteren Arbeitsplatzangebotes für Stellensuchende, 3.) der Anpassung an individuelle Bedürfnisse von Mitarbeitern.Teilzeitbeschäftigung erlaubt einen flexibleren Personaleinsatz als es die Vollzeitarbeit allein vermag.Der Zielkonflikt zwischen Personalkostensenkung einerseits und breiterem Arbeitsplatzangebot andererseits kann durch Teilzeitarbeit gemindert werden.Der vorliegende Bericht informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Teilzeitbeschäftigung sowie ihre personalwirtschaftlichen und organisatorischen Folgen. difu

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Kommunalbediensteter, Arbeitsplatzangebot, Personalbedarf, Teilzeitarbeit, Personalwirtschaft, Staat/Verwaltung, Organisation

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Köln: Selbstverlag (1983), 33 S., Abb.; Tab.

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Kommunalbediensteter, Arbeitsplatzangebot, Personalbedarf, Teilzeitarbeit, Personalwirtschaft, Staat/Verwaltung, Organisation

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KGSt-Bericht; 8/83