Die culpa in contrahendo in vortariflichen Rechtsbeziehungen.
Verl. Mainz, Wissenschaftsverl.
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Verl. Mainz, Wissenschaftsverl.
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DE
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Aachen
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ZLB: 95/774
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DI
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Abstract
Das zivilrechtliche Rechtsinstitut der culpa in contrahendo (Verschulden bei vorvertraglichen Verhandlungen) wird in § 11 Nr. 7 AGBG (Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) als selbstverständlich vorausgesetzt. Die Arbeit überträgt dieses Rechtsinstitut auf die Tarifpartner im Arbeitskampf und erläutert das Wesen des Tarifvertrags und der Tarifautonomie sowie Gemeinsamkeiten von vortariflichen und vorvertraglichen Verhandlungen, die ein Sonderrechtsverhältnis darstellen. Die Voraussetzungen für eine vortarifliche Haftung (u. a. die Pflichtverletzung, der Vertrauensschutz und der gesteigerte Rechtsgüterschutz) werden herausgearbeitet. Insbesondere die Verhaltens- und Schutzpflichten nach dem in § 242 BGB verankerten Grundsatz von Treu und Glauben bilden einen Schwerpunkt der Studie. Zum Schluß stellt die Autorin die Rechtsfolgen der culpa in contrahendo, den Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens sowie die Erfüllungs- und Unterlassungsansprüche der Tarifparteien dar. rebo/difu
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ca. 210 S.