Das Regionalisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Veränderte rechtliche Grundlagen für den ÖPNV.

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0020-9511

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ZLB: Zs 310-4
BBR: Z 153
IRB: Z 867
IFL: I 809

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Abstract

Die rechtlichen Grundlagen des ÖPNV haben sich durch das Bundesregionalisierungsgesetz und die EG-VO 1893/91 sowie durch die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes wesentlich geändert. Nordrhein-Westfalen verfügt in Form des Landesregionalisierungsgesetzes als erstes Bundesland über eine gesetzliche Regelung, die diesen neuen Rahmenbedingungen entspricht. Das Landesregionalisierungsgesetz kodifiziert den ÖPNV als eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, die als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe wahrzunehmen ist. Die Aufgabenträgerschaft wird auf der kommunalen Ebene angesiedelt. Die Umsetzung dieser Grundentscheidung erfolgt aber in einer differenzierten Weise. Um den Besonderheiten der Verkehrsarten und -relationen, die unter den Begriff "ÖPNV" fallen, gerecht zu werden, betrifft die Aufgabenadressierung grundsätzlich Kreise und kreisfreie Städte, aber auch kreisangehörige Gemeinden und Zweckverbände.

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Internationales Verkehrswesen

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Nr.7/8

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S.458-466

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