Interkommunale Zusammenarbeit bei der Planung von Windenergieanlagen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
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Abstract
Durch die geplante Änderung des Landesplanungsgesetzes soll der Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung in Baden-Württemberg deutlich ausgebaut werden. Die Regionalverbände sollen Standorte für regional bedeutsame Windkraftanlagen künftig nur noch als Vorranggebiete festlegen können. Den Kommunen wird dagegen wieder eine Steuerungsmöglichkeit durch Flächennutzungsplan eingeräumt. Bei der gemeindlichen Planung besteht oftmals ein interkommunaler Abstimmungsbedarf, denn die Auswirkungen von Windkraftanlagen beschränken sich nicht nur auf die Standortgemeinde. Zudem liegen Anlagenstandorte häufig auf Höhenrücken in der Nähe von Gemarkungsgrenzen. Die Frage nach der zwischengemeindlichen Abstimmung stellt sich auch mit Blick auf die mögliche Ausschlusswirkung einer Konzentrationsflächenplanung nach Paragraph 35 Abs. 3 S. 3 Baugesetzbuch (BauGB). Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche zwischengemeindlichen Kooperationsformen in Betracht kommen und welche Besonderheiten sie aufweisen. Neben der Beschreibung der Planungsinstrumente und -verfahren wird eine Bewertung der Kooperationsmöglichkeiten vorgenommen.
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Die Gemeinde
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Nr. 4
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S. 142-149